Erneut droht mehreren Wohnblöcken im Südpark die Einstellung der Fernwärme- und Warmwasserversorgung wegen Zahlungsrückständen des Eigentümers, der BEVO DE Alpha 2a GmbH, gegenüber der EVH als Versorger. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Volt / MitBürger, Ferdinand Raabe:
„Halle ist nicht der erste Ort, an dem die BEVO Alpha negativ auffällt. Solche Firmen gehören zu bundesweit agierenden Wohnungsunternehmen bzw. Vermögensverwaltungen, die mit zahlreichen Tochtergesellschaften versuchen, möglichst hohe Gewinne ohne Rücksicht auf die Mieter*innen zu erwirtschaften. Das ist nicht akzeptabel.“ Wenig Verständnis hat Raabe auch für die Aussagen von Bernd Klein, dem Vorstandsvorsitzenden der Muttergesellschaft der Bevo Alpha GmbH: „Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass die Rechnungen bezahlt werden und die Versorgung gesichert ist. Dazu gehört auch eine auskömmliche Kalkulation der Nebenkostenvorauszahlungen, die die Mieter*innen leisten. Das Plädoyer für Mitleid mit den Mieter*innen und der Verweis auf den selbstverursachten hohen Leerstand lenken daher nur von den Versäumnissen des Eigentümers ab.“
Der Fraktionsvorsitzende Tom Wolter ergänzt: „Es handelt sich um ein strukturelles Problem, das die Stadt vor die Herausforderung eines in der Praxis kaum erprobten Gesetzes stellt. Dennoch muss die Verwaltung die Möglichkeiten, die ihr das Wohnraumaufsichtsgesetz bietet, so weit wie möglich ausschöpfen.“ Wolter verweist auf § 3 Abs. 2 des Gesetzes, der die Versorgung mit Heizenergie als Mindestanforderung an Wohnraum in Sachsen-Anhalt definiert und führt weiter aus: „In einem ersten Schritt sollte die Stadtverwaltung den Eigentümer schriftlich auffordern, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Parallel dazu sollte die Stadtverwaltung prüfen, welche konkreten Anordnungen und Maßnahmen in diesem Fall rechtlich möglich sind und wie den Betroffenen darüber hinaus geholfen werden kann. Die Mieter*innen mit dem Problem allein zu lassen, ist keine Option.“