Späterer Unterrichtsbeginn an weiterführenden Schulen

Klassenraum von hinten, rechts und links Bänke und Stühle, an der Wand zwei Tafeln

Schlaf ist wichtig, erst recht für heranwachsende junge Menschen. Da aber die meisten Schulen in Halle vor 8 Uhr beginnen, bekommen viele Jugendliche zu wenig Schlaf. Deshalb wollen wir in den weiterführenden Schulen eine Diskussion über einen späteren Unterrichtsbeginn anstoßen und bei der Landesregierung auf mehr Flexibilität drängen.

Viele Jugendliche in der Pubertät leiden unter chronischem Schlafmangel. Entgegen der verbreiteten Annahme liegt dies jedoch nicht primär an mangelnder Schlafdisziplin, sondern an der Veränderung des jugendlichen Biorhythmus. In der Pubertät verschiebt sich dieser unabhängig vom individuellen Chronotyp (vereinfacht: Früh- oder Spätaufsteher*in) nach hinten. Auch pubertierende Frühaufsteher*innen schlafen später ein und wachen später auf. Diese Verschiebung bildet sich erst ab einem Alter von etwa 20 Jahren zurück. (Randler 2011)

Da aber der Unterrichtsbeginn für die meisten Schüler*innen mit dem Eintritt in die Pubertät unverändert bleibt, müssen viele Jugendliche gegen ihren Biorhythmus ankämpfen. Sie leiden unter dem sogenannten „sozialen Jetlag“, einer Inkongruenz zwischen innerer Uhr und Alltagsrhythmus. Das daraus resultierende dauerhafte Schlafdefizit beeinträchtigt nicht nur die schulischen Leistungen erheblich, sondern wirkt sich auch negativ auf die Gesundheit aus. Die Folgen reichen von einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu einem erhöhten Risiko für psychische Erkrankungen. (Betz et al. 2012)

Schlafforschende empfehlen deshalb seit langem, den Unterrichtsbeginn gerade an weiterführenden Schulen nach hinten zu verschieben, bestenfalls auf 9.00 Uhr (Stöckel 12.09.2022). Während dies den Schulen in vielen Bundesländern grundsätzlich möglich ist, muss der Unterricht in Sachsen-Anhalt gemäß dem Runderlass „Hinweise zur Unterrichtsorganisation an allgemeinbildenden Schulen“ zwischen 7.00 Uhr und 8.15 Uhr beginnen. Ausnahmen sind nur im Einzelfall und mit Genehmigung des Landesschulamtes möglich. Eine solche Genehmigung hat in Halle nur das Lyonel-Feininger-Gymnasium. Dort hat man seit 2020 positive Erfahrungen mit dem Unterrichtsbeginn um 8.30 Uhr gemacht (Quick & Keilbach 06.08.2024). Dies deckt sich mit den Erfahrungen immer zahlreicher werdender anderer Schulen im In- und Ausland (Klitzsch 29.11.2024; Wäschenbach 21.08.2024).

An zehn der 15 weiteren kommunalen weiterführenden Schulen ohne inhaltlichen Schwerpunkt in Halle beginnt der Unterricht vor 8.00 Uhr (i.d.R. um 7.30 Uhr), an den fünf verbleibenden um Punkt 8.00 Uhr. Da bereits ein nur 20 Minuten späterer Unterrichtsbeginn deutliche Vorteile mit sich bringt (Perkinson-Gloor et al. 2013), ergibt sich selbst unter Vernachlässigung möglicher Ausnahmeregelungen ein erheblicher Spielraum für Verbesserungen. Neben der reinen Verschiebung des Unterrichtsbeginns gibt es mittlerweile eine Reihe erprobter Modelle (z.B. Gleitzeit mit Bedarfsbetreuung und Freilernphasen, versetzter Unterrichtsbeginn für jüngere und ältere Schüler*innen (Wöbking 24.03.2023), die organisatorische Reibungsverluste minimieren.

Die Entscheidung über einen solchen Schritt obliegt der jeweiligen Gesamtkonferenz der Schule, in der die Stadt als Schulträgerin mit einem stimmberechtigten Mitglied vertreten ist. Im Sinne einer proaktiven und gestaltenden kommunalen Bildungspolitik schlagen wir daher vor, eine entsprechende Diskussion in den jeweiligen Konferenzen anzustoßen. 

Diese Initiative im Bürgerinformationsportal der Stadt Halle ansehen.

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Bild: Klassenzimmer des JCRG Hof von PantheraLeo1359531 lizensiert unter CC BY 4.0 DEED (Bildausschnitt verändert)