
Was verbindet Spielhallen mit Clubs und Diskotheken? Beide unterliegen in Halle der Vergnügungssteuer. Doch das könnte sich durch einen Antrag der Fraktion Volt / MitBürger bald ändern. Die vier Stadträte fordern darin, Tanzveranstaltungen aus der entsprechenden Satzung zu streichen. Die Änderung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Friedemann Raabe, Mitglied im Kulturausschuss, sieht darin ein starkes Signal an die Club- und Veranstaltungsszene: „Mit der Abschaffung der Steuer erkennen wir an, dass die Clubs längst zu einem zentralen Bestandteil der halleschen Kulturlandschaft geworden sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben insbesondere junger Menschen und tragen wesentlich zu einer lebendigen Stadt bei. Sie als reine ‚Vergnügungsstätten‘ auf eine Stufe mit Spielhallen zu stellen, ist nicht mehr zeitgemäß.“ Zu dieser Einschätzung kam 2021 bereits der Bundestag mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen und forderte die Kommunen auf, Maßnahmen zum Erhalt der Clubkultur zu ergreifen. „Schon angesichts der schwierigen Situation, in der sich viele Clubs seit der Corona-Pandemie befinden, sollten wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Nachtkultur zu stärken“, so Raabe abschließend.
Finanzausschussmitglied Tom Wolter weist zudem auf das zweifelhafte Kosten-Nutzen-Verhältnis hin: „Die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen ist eine klassische Bagatellsteuer. 2024 hat sie uns 7.700 Euro an Einnahmen gebracht. Das sind auch Einnahmen, aber diese stehen in keinem Verhältnis zu den Personalkosten für die Erhebung und dem bürokratischen Aufwand.“ Auch eine sinnvolle Lenkungswirkung der Steuer könne er nicht erkennen. „Viele andere Kommunen, denen es ähnlich geht, haben bereits den naheliegenden Schluss gezogen und die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen gestrichen. Indem wir diesem Beispiel folgen, entlasten wir die halleschen Clubs und sorgen für einen effizienteren Personaleinsatz in der Verwaltung.“
Lesen Sie auch unsere Anfrage zur Zusammensetzung der Vergnügungssteuereinnahmen.