
Bei der Vergnügungssteuer werden Clubs immer noch auf eine Stufe mit Spielhallen und Stripclubs gestellt. Die Steuer auf sogenannte Tanzveranstaltungen bringt kaum nennenswerte Einnahmen, verursacht aber bürokratischen Aufwand. Deshalb wollen wir sie zum 01.01.2026 abschaffen.
Die Clubkultur ist ein unverzichtbarer Bestandteil des städtischen Lebens und leistet einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, sozialen Integration und kreativen Entfaltung. Clubs bieten nicht nur Raum für musikalische Innovation und kulturellen Ausdruck, sondern auch für Austausch, Begegnung und Gemeinschaft – insbesondere für junge Menschen und vielfältige gesellschaftliche Gruppen. Sie fördern das gesellschaftliche Miteinander, stärken den kulturellen Nachwuchs, stiften Identität und wirken als Impulsgeber für kreative Stadtentwicklung. Gleichzeitig sind sie ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der Nachtökonomie und prägen die Attraktivität und Identität einer Stadt maßgeblich mit.
Spätestens seit der COVID-19-Pandemie bangen Clubs jedoch ums Überleben. Steigende Mieten, restriktive Auflagen und eine sich verändernde Feierkultur stellen Veranstaltende vor enorme Herausforderungen. Eine bundesweite Erhebung von Branchenzahlen zeichnet ein düsteres Bild.
Die Politik hat in den letzten Jahren diesbezüglich Handlungsbedarf erkannt. So wurde die Technokultur Berlins 2024 in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen, was den Berliner Clubs einen gewissen Bestandsschutz bietet. Eine weitere wegweisende Positionierung war ein Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 07.05.2021 zum Baulandmobilisierungsgesetz. Darin wird parteiübergreifend gefordert, „dass die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dahingehend angepasst wird, „dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden“ und „dass sich die Kommunen im Rahmen der Stadtentwicklung auch mit den Anforderungen von Clubs auseinandersetzen“. Anders als bisher würden Clubs damit bauordnungsrechtlich mit Theatern, Opern- und Konzerthäusern gleichgestellt. Derzeit stehen sie auf einer Stufe mit Spielhallen, Wettbüros und Stripclubs. Dieses Anliegen hat kürzlich auch Eingang in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode gefunden.
Bei der Vergnügungssteuer handelt es sich um eine indirekte örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer, die von Städten und Gemeinden auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Die Festsetzung der Steuersätze obliegt ausschließlich den Kommunen. In der Stadt Halle (Saale) wird Vergnügungssteuer auf verschiedene Arten von Veranstaltungen und Aktivitäten erhoben. Neben der Besteuerung von Glücksspielautomaten und Sexdarbietungen unterliegen auch Tanzveranstaltungen der Vergnügungssteuer.
Mit diesem Antrag soll eine Diskussion angestoßen werden, inwieweit die Besteuerung von Tanzveranstaltungen noch zeitgemäß und für die Stadt wirtschaftlich ist: So erscheint eine steuerliche Gleichstellung von Musikclubs mit Spielhallen und Stripclubs kulturpolitisch fragwürdig. Darüber hinaus wirft die fortlaufende Erhebung auch Fragen hinsichtlich der Verwaltungsökonomie auf. Der damit verbundene bürokratische Aufwand innerhalb der Stadtverwaltung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den vergleichsweise geringen Einnahmen. Gerade bei einer Summe von zuletzt lediglich rund 7.500 Euro jährlich (Antwort der Verwaltung auf Anfrage VII/2024/07206) erscheint die Aufrechterhaltung des Verfahrens weder haushaltspolitisch noch organisatorisch sinnvoll. Eine Abschaffung der Steuer könnte die Verwaltung entlasten und zugleich ein kulturpolitisch wertvolles Signal an die Clubszene senden.
In anderen Kommunen hat man diesen Schritt vielfach bereits während bzw. im Nachgang der COVID-19-Pandemie vollzogen und die Besteuerung von Tanzveranstaltung eingestellt. So hat etwa der Stadtrat in Braunschweig 2022 eine Abschaffung der Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen beschlossen. Begründet wurde diese Entscheidung auch dort mit dem hohen bürokratischen Aufwand, geringen Einnahmen und der Notwendigkeit, Clubs als Kulturorte zu stärken. Weitere Kommunen wie Schwerin, Duisburg, Ulm und Bochum folgten diesem Beispiel.
Diese Initiative im Bürgerinformationsportal der Stadt Halle ansehen.
Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung zum Thema.