Mit unserem Antrag wollen wir hybride Sitzungen für die beratenden Ausschüsse des Stadtrates ermöglichen. Dies würde alle Ausschüsse mit Ausnahme des Finanz-, Haupt-, Vergabe- und Jugendhilfeausschusses betreffen. Dazu soll die Stadtverwaltung innerhalb von drei Monaten entsprechende Vorlagen zur Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung erarbeiten und die technischen Voraussetzungen schaffen.
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132 ff.) wurde unter anderem das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in wesentlichen Punkten geändert. Die Novellierung soll unter anderem dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für das kommunalpolitische Ehrenamt zu verbessern. Mit der neuen Regelung des § 56b KVG LSA wurde die Rechtsgrundlage für Hybridsitzungen im regulären Sitzungsbetrieb geschaffen. Demnach können die sachsen-anhaltischen Kommunen künftig – auch ohne Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des § 56a Abs. 1 – Hybridsitzungen durchführen. Dies soll die Vereinbarkeit des Stadtratsmandats mit Familie, Beruf und persönlichen Lebenslagen erleichtern. Die Einführung von Hybridsitzungen in den Kommunen erfordert entsprechende Ergänzungen in der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung.
56b KVG LSA gibt den Mindestrahmen für die Durchführung von Hybridsitzungen vor und überlässt die weitere Ausgestaltung den Kommunen. So kann der Stadtrat etwa die Teilnahme mittels Ton- und Bildübertragung auf bestimmte Ausschüsse beschränken. Ausgenommen von der Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung durch Zuschaltung mittels Ton- und Bildübertragung sind in jedem Fall der*die Vorsitzende des Gremiums und der*die Hauptverwaltungsbeamte*in. Dadurch soll ein geordneter Sitzungsablauf im Sitzungssaal gewährleistet werden. Außerdem wird durch die Herstellung der Saalöffentlichkeit dem Öffentlichkeitsgebot Rechnung getragen.
Während der COVID-19-Pandemie haben Stadtrat und Verwaltung bereits umfangreiche Erfahrungen mit digitalen und hybriden Sitzungsformaten sammeln können. Auch in jüngerer Vergangenheit wurde in einzelnen Fällen Sachverständigen die Möglichkeit gegeben, sich ortsunabhängig zu Sitzungen der Fachausschüsse zuzuschalten. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Wissen um die Anforderungen an IT-Sicherheit, Datenschutz und Barrierefreiheit sowie die technischen Voraussetzungen weitgehend vorhanden sind. Die Einführung von Hybridsitzungen würde darüber hinaus perspektivisch die Möglichkeit eröffnen, dass sich Verwaltungsmitarbeitende ortsunabhängig und anlassbezogen digital zu Ausschusssitzungen zuschalten können. Dadurch könnte die Gremienarbeit auch für die Stadtverwaltung flexibler und effizienter gestaltet werden.
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Update
Im Hauptausschuss zeigten sich die meisten Fraktionen skeptisch. Der Antrag komme „zu früh“, da die Technik noch nicht zuverlässig genug sei. Dementsprechend stimmten alle Fraktionen außer FDP/Freie Wähler gegen den Antrag. Da wir aus terminlichen Gründen nicht im Digitalisierungsausschuss anwesend sein konnten und den Antrag ohnehin noch einmal anpassen wollten, um einen Kompromiss zu ermöglichen, baten wir den Vorsitzenden der CDU um Vertagung. Obwohl er uns dies vor der Sitzung zugesichert hatte, verhinderte die CDU entgegen den üblichen Gepflogenheiten im Stadtrat gemeinsam mit der AfD die Vertagung und ließ den Antrag in unserer Abwesenheit ablehnen.
Da so eine inhaltliche Beratung im Digitalausschuss nicht mehr möglich war, haben wir im Stadtrat dieses politische Foul gerügt und unseren Antrag zurückgezogen – verbunden mit der Ankündigung, ihn in überarbeiteter Form erneut einzubringen.