Spätestens am 9. Februar werden die Hallenser*innen zum ersten Wahlgang der vorgezogenen Oberbürgermeisterwahl an die Urnen gerufen. Geht es nach der Fraktion Volt / MitBürger, darf ein Teil von ihnen an diesem Tag gleich drei Wahlzettel ausfüllen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 21. August beantragt die Fraktion, die Wahl des ersten Jugendparlaments in Halle (Saale) und die Neuwahl des Migrationsbeirates zeitgleich mit der Oberbürgermeisterwahl und damit in Präsenz beziehungsweise per Briefwahl durchzuführen. Bislang waren die Wahlen zum Jugendparlament und zum Migrationsbeirat für Ende 2024 als Online-Wahlen geplant.
„Die vorgezogene Oberbürgermeisterwahl genießt stadtweit große Aufmerksamkeit. Durch die Zusammenlegung können die Wahlen zum Jugendparlament und zum Migrationsbeirat davon profitieren, was zu einer höheren Wahlbeteiligung führen würde“, erläutert Stadtrat Detlef Wend die Idee. Da das Wahlalter bei der Oberbürgermeisterwahl bei 16 Jahren liegt und auch EU-Bürger*innen wahlberechtigt sind, gibt es Überschneidungen bei den jeweils Wahlberechtigten. Die Fraktion verspricht sich von der Zusammenlegung auch eine Aufwertung der beiden Gremien, erklärt Wend: „Neben den praktischen Vorteilen, geht es auch darum zu zeigen: Diese Gremien sind keine Alibiveranstaltungen, sondern wichtig für unsere lokale Demokratie. Sie geben zwei unterrepräsentierten Gruppen unserer Stadtgesellschaft eine starke Stimme in der Kommunalpolitik.“
Friedemann Raabe, der die Fraktion im Jugendhilfeausschuss vertritt, ergänzt: „In Halle leben etwa doppelt so viele Menschen über 65 wie es Wahlberechtigte für das Jugendparlament gibt. Allein daran sieht man, wie wichtig das Jugendparlament als starke Interessenvertretung für junge Menschen ist.“ Neben der generellen Relevanz des Gremiums hebt Raabe auch die Bedeutung des Wahlaktes selbst hervor: „Demokratie muss man erleben können und zwar so früh wie möglich. Der erste Gang ins Wahllokal ist etwas Besonderes und durch nichts zu ersetzen. Die Chance, der ersten Wahl des Jugendparlaments diese Besonderheit zu geben, sollten wir nutzen.“
Hintergrund Jugendparlament
Das Jugendparlament Halle (Saale) soll eine starke Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Halle sein. Es soll aus 15 Vertreter*innen bestehen, die für zwei Jahre gewählt werden. Wahlberechtigt sollen junge Hallenser*innen ab dem Grundschuleintritt bis zum vollendeten 22. Lebensjahr sein. Wählbar sollen Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr sein. Die Beschlüsse des Jugendparlaments sollen analog zum Verfahren des Bürgerhaushaltes von der Stadtverwaltung geprüft, mit einer Beschlussempfehlung versehen und als Beschlussvorlage in den Stadtrat eingebracht werden. Der letzte Stadtrat hat sich zudem verpflichtet, Vertreter*innen des Jugendparlaments bei der Beratung dieser Beschlussvorlagen Rederecht zu erteilen.
Hintergrund Migrationsbeirat
Der Migrationsbeirat Halle (Saale) ist die Interessenvertretung der migrantischen Menschen in Halle (Saale) und besteht aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Wahlberechtigt sind nach der neuen Wahlordnung „Nicht-Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Halle (Saale) haben“ sowie „Deutsche mit Migrationsgeschichte, die zum Zeitpunkt ihrer Geburt keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und später die Staatsbürgerschaft erhielten und die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und deren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Halle (Saale) ist“. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber*innen dürfen nicht Mitglied des Stadtrates sein.
Foto: Hinweisschild Wahllokal von Marco Verch lizensiert via ccnull.de unter CC-BY 2.0
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